Kosten
Private Krankenversicherungen, Beihilfe und Post erstatten in vielen Fällen die Honorare des Heilpraktikers. Bitte klären Sie diesen Sachverhalt mit Ihrer Versicherung ab. Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, sich privat zusätzlich zu versichern (10,- bis 30,- € pro Monat), sodass hierdurch bessere Zahnleistungen, Heilpraktiker, Brillen etc. bezahlt werden.
Wir sind anerkannte Osteopathen bei solchen gesetzlichen Krankenkassen, die sich an den Kosten der Osteopathiebehandlung beteiligen. Klären Sie bitte diesen Sachverhalt mit Ihrer Krankenkasse ab und erfragen Sie, ob Sie gegebenenfalls ein ärztliches Privatrezept benötigen und in welchem Umfang die Rückerstattungen zu erwarten sind.
Honorare:
Standartmäßig berechnen wir unsere Honorare nach dem
gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH '85) zu dem
Regelhöchstsatz .
Dieses ist der normal anerkannte Satz.
Sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen einen andern Satz genannt bekommen,
können wir auch abrechnen nach dem:
-Maximalsatz
-Niedrigsatz (unterer Rahmen)
-Bundesbeihilfesatz
-Post Beamten B
Patienten, die nicht Privat- oder Zusatz-versichert sind, können Abrechnungen nach Pauschalsätzen bekommen. Auch die gesetzlichen Krankenkassen, welche Osteopathieleistungen erstatten, erkennen in der Regel solche Pauschalsätze des anerkannten Osteopathen an.
Die Erstattung erfolgt dann nach den individuellen Regelungen ihrer gesetzlichen Kasse.
Pauschalabrechnung:
-osteopathische Behandlung inklusive Anamnese = € 110,-
-osteopathische Behandlung = € 55,-
-Ohrakupunktur = € 20,-
-Injektionen, Infiltrationen oder Neuraltherapie = € 20,- (inkl. Material)
-Kinesiotaping = € 10,- plus 5,- bis 10,- (je nach Materialmenge)
Wenn Sie zu den angesprochenen Themen Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten,
zögern Sie nicht, mich anzurufen.
Ich berate Sie gerne.